Betriebsinhaber, deren Flächen ganz oder teilweise in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten
liegen, haben alle drei Jahre an einer Schulungsmaßnahme zur nährstoffeffizienten Düngung nach
Landesdüngeverordnung NRW teilzunehmen. Es gibt keine Ausnahmen für kleine oder
extensive Betriebe.