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Ökolandbau NRW

Tierzahlen jetzt melden

02.01.2025

Die Tierseuchenkasse NRW erinnert alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen (auch Ableger) hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse NRW melden.

Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de. Die Tierseuchenkasse NRW weist darauf hin, dass die gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter sowie gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar und/oder der Jahreshöchstbesatz. Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter: Die Tierseuchenkasse NRW entnimmt den Rinderbestand vom 1. Januar und 15. Februar aus der HIT-Datenbank.

Halter von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken und/oder Bienen (auch Ableger) müssen den Jahreshöchstbesatz melden. Pferde- und Gehegewildhalter müssen eine Stichtagsmeldung zum 1. Januar abgeben. Bei Kamelidenhaltern ist keine jährliche Tierzahlmeldung erforderlich, es muss nur eine Erstanmeldung erfolgen.

Eine Nachmeldung für Halter von Pferden und Gehegewild (bei mehr als 50 Tieren) zum 15. Februar ist erforderlich, wenn sich der Tierbestand durch Zugänge aus anderen Betrieben seit dem 1. Januar um mehr als 10 % erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis zum 28. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse NRW zu richten.

Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Tierseuchenkasse NRW.


Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW