Die Frühjahrseinsaaten haben begonnen. Neben den klassischen Ackerkulturen steht auch die Einsaat von Blühflächen an. Gefördert werden Blühflächen als Ökoregelungen (1a/b), Agrarumweltmaßnahme (mehrjährige Buntbrache) oder im Rahmen des Vertragsnaturschutzes (Blüh- und Schutzstreifen/-fläche, Paket 5042). Außerhalb von Förderprogrammen können Flächen gegebenenfalls als Blüh- und Bejagungsschneisen, Randstreifen oder Wildäcker im Flächenantrag angegeben werden.
Grundsätzlich gilt: Der Standort entscheidet über den Erfolg der Anlage. Blühstreifen und -flächen sollten bevorzugt auf sonnigen und nicht zu nassen Standorten angelegt werden. Von den sonnigen Standorten profitieren die eingesäten Blühpflanzen, sowie Jungtiere und Insekten. Die Bodenvorbereitung ist der nächste wichtige Schritt. Vorhandener Aufwuchs sollte mit Pflug und Grubber bearbeitet werden. Ideal ist die wiederholte Erzeugung eines falschen und abschließend feinkrümeligen Saatbettes.
Aussaat der passenden Mischungen
Das Programm/die Codierung entscheidet über die Auswahl der Saatgutmischung. Flächen mit mehrjährigen Mischungen bilden, verbunden mit der entsprechenden Bodenruhe, Nahrungsquelle und Rückzugsraum für Tiere über einen längeren Zeitraum. Je mehr Arten in einer Mischung enthalten sind, desto besser sind die Blühflächen den vielfältigen Witterungs- und Standortbedingungen gegenüber aufgestellt. Eine Saat unter trockenen Bedingungen kurz vor dem nächsten Niederschlag ist ideal.
- Ökoregelung 1a: Neueinsaaten müssen mit einer Mischung aus mindestens fünf krautartigen zweikeimblättrigen Arten stattfinden. Eine Aussaat muss bis zum 31. März abgeschlossen sein.
- Ökoregelung 1b, mehrjährige Buntbrache und Vertragsnaturschutz 5042B: Es ist zwingend eine Mischung mit einer vorgegebenen Anzahl und Auswahl an Arten zu verwenden. Bei den meisten Mischungen empfiehlt sich eine Aussaattiefe von maximal 2 bis 3 cm und -stärke von um 20 kg/ha. Die Aussaat muss bis zum 15. Mai durchgeführt werden.
- Vertragsnaturschutz 5042C und D: Es ist zwingend eine Mischung mit einer vorgegebenen Anzahl und Auswahl an Arten zu verwenden. Mischungen sind zum Teil über den Landhandel oder direkt beim Saatgutproduzenten zu beziehen. Da die Mischungen lichtkeimende Wildpflanzen enthalten, sollte sehr flach - maximal 1 cm oder oberflächig - gesät werden. Dafür stellt man Säschare und Striegel hoch und walzt die Fläche anschließend an. Bei der Mischung C sollte in jedem Fall so früh wie möglich gesät werden, während die Mischung D bis zum 15. Mai eingebracht werden kann.
- Blüh- und Bejagungsschneisen, Randstreifen, Wildäcker: In der Regel gibt es keine vorgegebene Mischung und keinen festen Saatzeitpunkt. Hier sollten zur Förderung der Biodiversität möglichst mehrjährige, artenreiche Mischungen genutzt werden.
Bei Detailfragen steht Ihnen die Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer NRW zur Seite, auf der Webseite der Landwirtschaftskammer NRW finden Sie die jeweilige Ansprechperson für Ihre Region.
Landwirtschaftskammer NRW/ Team Biodiversität

Foto: Lisa Klophaus, Landwirtschaftskammer NRW