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Ökolandbau NRW

WRRL-Modellbetriebe

EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, für alle Gewässer verbindliche Qualitätsziele zu erreichen. Für die Umsetzung sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern und - wenn nötig - zu verbessern. Zu diesem Zweck erfolgte nach einer Bestandserhebung ein umfangreiches Monitoring, um den chemischen und biologischen Zustand der Gewässer und des Grundwassers zu ermitteln.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (heute: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 mit der Umsetzung eines Beratungsangebotes für land- und gartenbauliche Betriebe beauftragt und die Finanzierung übernommen. Im Dezember 2013 wurde der Beratungsauftrag um die Arbeitsschwerpunkte Modellbetriebe und Oberflächengewässer sowie die stärkere Einbeziehung des Ökologischen Landbaus erweitert und wird in der Funktion als Landesbeauftragter fortgesetzt.

Zehn Jahre WRRL-Modellbetriebe

Zur Etablierung grundwasserschonender Anbauverfahren für die Landwirtschaft und den Gartenbau in zehn Jahren Zusammenarbeit mit den Modellbetrieben der Wasser Rahmenrichtlinie hat die Landwirtschaftskammer NRW nun eine neue Broschüre herausgegeben, die auf der Webseite der Landwirtschaftskammer zum Download bereitsteht.

Es gibt in Nordrhein-Westfalen sieben ökologisch wirtschaftende WRRL-Modellbetriebe