Pressemitteilung
Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden
Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse melden. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch für Hobbyhalter.