Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 unter der Bedingung von zwei Änderungen, der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugestimmt. Sobald die Bundesregierung diese umsetzt und vom Bundespräsidenten gezeichnet wird, kann die Verordnung verkündet werden und tritt damit in Kraft.