Pressemitteilung
Die Düngesperrfrist endet
Ab dem 1. Februar darf grundsätzlich wieder gedüngt werden, da die Sperrfrist auch für Gülle, Gärrest und Mineraldünger endet. Die Böden in NRW sind aber vielerorts wassergesättigt und eine Düngung daher an den meisten Standorten trotzdem verboten.