Pressemitteilung
Eine Klarstellung zur Abschaffung
Mit der angekündigten Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung entfallen die quartalsbezogene Aufzeichnungspflicht zur betriebsbezogenen Zufuhr und Abgabe an Stickstoff und Phosphor sowie auch die Erstellung einer Stoffstrombilanz.