Neues Bio-Recht: Drei weitere Rechtsakte fertig gestellt
06.01.2021
Die neue EU-Öko-Verordnung (VO 2018/848) wurde Mitte 2018 beschlossen und wird ab 1.1.2022 angewendet. Das neue Basis-Recht wird aktuell ergänzt durch eine Reihe von nachgelagerten Rechtsakten, welche die Öko-Verordnung konkretisieren. Zuletzt wurden drei Rechtsakte im Amtsblatt veröffentlicht.