Futternutzung der ÖVF-Zwischenfrucht freigegeben
24.09.2021
Aufgrund der diesjährigen Flutkatastrophe und der Starkregenereignisse ist die Futternutzung der ÖVF-Zwischenfrucht und ÖVF-Untersaaten ab sofort landesweit zugelassen. Die Futternutzung muss der Kreisstelle nicht angezeigt werden.