Pressemitteilung
Betriebsinhaberwechsel melden
Die Landwirtschaftskammer bittet darum, alle bereits erfolgten oder bis zum 15. Mai 2025 vorgesehenen Betriebsinhaberwechsel bis zum 31. Januar 2025 zu melden. Der Hintergrund: Die Agrarförderung wird dem Betriebsinhaber, nicht dem Betrieb gewährt.