Liebe Leserinnen und liebe Leser, im vergangenen Jahr, vor allem aber im Januar/Februar 2025, hat der zu einem Abschluss gekommene Abstimmungsprozess Deutschlands mit der EU-Kommission zur rechtlich korrekten Umsetzung der EU-Öko-Verordnung VO (EU) 2018/848 in Bezug auf den Zugang zu Weideland für Aufregung vor allem in den rinderhaltenden Grünlandbetrieben gesorgt. Das Ergebnis war das mit der EU-Kommission abgestimmte „Weidepapier“ der Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK). Von der Umsetzung der Vorgaben in diesem Papier sind alle Öko-Betriebe mit Haltung von Pflanzenfressern betroffen, da ein Weidekonzept verpflichtender Teil der Betriebsbeschreibung ist. Der Fachbeitrag in unserem Newsletter befasst sich ganz konkret mit der Weidehaltung von Kälbern: Dieses Thema betrifft alle Biohalter in ganz Deutschland gleichermaßen und stellt sie teils vor Herausforderungen. Der Artikel schlägt Maßnahmen vor, mit der die Kälberweide in der Praxis gut funktionieren kann. In Kürze werden diese Ausführungen noch von einem Beitrag über ein Kälberweideprojekt auf den Ökoflächen von Haus Riswick ergänzt. Für Gemüsebauer ist sicherlich die Betriebsreportage über die Biogärtnerei Peeters-Mertens im niederländischen Neer spannend zu lesen. Und wir gehen auf den 12-Punkte-Plan ein, den 20 Umwelt- und Landwirtschaftsverbände für die Bunderegierung vorbereitet haben. Lesen Sie selbst! Wir wünschen Ihnen dazu ein schönes Wochenende, Ihre Redaktion.