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Grünland/ Futterbau

Foto: Hubert Kivelitz, Landwirtschaftskammer NRW

Der Umgang mit Brache, Stilllegung und Nichtproduktiven Flächen


29.03.2022

Im Rahmen der so genannten Konditionalität der kommenden Agrarreform sind landwirtschaftliche Betriebe dazu verpflichtet, mindestens 4 % der Ackerflächen als Brache, Stilllegung oder Nichtproduktive Flächen (NPF) vorzusehen.

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