Pressemitteilung
12.08.2021
Ausnahmeregelung zur Endmast von Rindern im Stall entfällt ab 1. Januar 2022
Die aktuell noch gültige EG-Öko-Verordnung 889/2008 ermöglicht gemäß Artikel 46 unter dem Oberbegriff „Spezifische Probleme in der ökologischen/biologischen Tierhaltung“ eine Ausnahmeregelung für die Endmast von Rindern im Stall. Dies ändert sich mit den neuen, ab dem 1.