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Milchkühe

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW

Was bringt die neue Rohmilchgüte-Verordnung?


22.07.2021

Der Bundesrat hat die „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ verabschiedet, die mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.

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